Auch der Laie erkennt sofort den Einfluss, den diese Schadstoffmenge bei
Erdbestattungen auf das Grundwasser haben kann. Da wandern tonnenweise
Medikamentenreste und mit der Zeit flüchtig werdende Schwermetalle wie
Quecksilber aus Amalgamfüllungen in den Boden – Mengen, die zu Lebzeiten als
Sondermüll behandelt worden wären. Dass solche Medikamentenreste schon zu
Lebzeiten durch übermäßigen Gebrauch zu massiver Beeinflussung des Trinkwassers
führen, hat der bga Pressedienst bereits deutlich gemacht. Eine Untersuchung der
Technischen Universität Berlin im Auftrag der Berliner Wasserwerke hat ergeben,
dass im Trinkwasser bis zu 180 ng Clofobrinsäure, ein sogenannter Lipidsenker
vom Fibrattyp gegen erhöhte Blutfettwerte, pro Liter Wasser gefunden wurden.
Auch das Bundesgesundheitsamt hält Maßnahmen, die eine Minderung der Belastung
des Wassers mit Arzneimittelresten erwarten lassen, für dringend geboten. Aus
umwelthygienischen Gesichtspunkten sind neue Überlegungen bei
Arzneimittelherstellung und –verbrauch notwendig. Dabei wird vom bga
Pressedienst an den Pestizidgrenzwert erinnert, der aus umwelthygienischen
Vorsorgegründen für Pflanzenschutzmittel festgelegt worden ist und in vielen
Fällen erfolgreiche Sanierungsmaßnahmen zur Folge hatte.
Die Belastung der Böden der Grundwässer mit Hormonen durch die intensive
Behandlung mit Medikamenten bei der Massentierhaltung ist in der Recherche nicht
enthalten.
Auch mit einer einfachen Verbrennung, wie sie in den weitaus meisten
Krematorien durchgeführt wird, ist dieses Problem nicht gelöst, sondern nur vom
Boden in die Luft verlagert. Für den Betrieb von Krematorien gelten immer noch
nahezu unverändert das Feuerbestattungsgesetz und die Durchführungsverordnung.
Nur unwesentlich moderner waren bis vor kurzem dementsprechend die Auflagen
bezüglich des Emissionsschutzes.
Die dort aufgeführten Grenzwerte werden aber nur von den wenigsten
Krematorien eingehalten. Im Bundesgesetzblatt ist eine neue „Verordnung über
Anlagen zur Feuerbestattung“ veröffentlicht, in der unter anderem neue
Grenzwerte Kohlenmonoxid (max. 50 mg/m³ Abgas), Gesamtstaub (10mg/m³),
organische Stoffe (20mg Gesamtkohlenstoff / m³) und auch Dioxine/Furane
festgelegt werden. Für letztere gelten Grenzwerte 17. der BimSchG. Wie die TASPO
berichtet, sollen diese Verordnungen für den Betrieb sowie Errichtung und
Beschaffenheit von Krematorien gelten. Weitere Teile der Verordnung betreffen
Vorschriften über kontinuierliche Messungen und einige Ausnahmeregelungen für
den Betrieb von Altananlagen. Neue Technologien bzw. die Aufrüstung mit
ansonsten in Verbrennungsanlagen gängiger Filtertechnik sind hier unbedingt
erforderlich. Ein mittleres Krematorium mit 4000 Kremierungen jährlich gibt in
diesem Zeitraum etwa 11 kg Quecksilber ab. Zum Vergleich: der Chemiegigant Bayer
hat seinen Quecksilberausstoß durch Abwasserrohre seines Stammbetriebes
Leverkusen auf jährlich 16 kg gesenkt. Messungen haben außerdem ergeben, dass an
den Schornsteinen von Krematorien die Konzentration der hochgefährlichen Dioxine
und Furane ca. 140 mal höher ist als von der TA Luft zugelassen.
Bei diesen Belastungen auf die Umwelt durch Bestattungen jeglicher Art drängt
sich einem zwangsläufig die Meinung auf, der Mensch degradiert nach seinem Tode
zum Sondermüll – harte Worte, die zumindest zum Denken anregen sollten.
Selbst wenn die Schadstoffproblematik gänzlich ausgeklammert wird, verbleiben
allerdings noch Probleme ganz anderer Art, sowohl bei Erd- als auch bei
Feuerbestattungen. Bei der eingangs erwähnten Zahl jährlicher Beisetzungen, von
denen immer noch der überwiegende Anteil im Boden stattfindet und die ständig
steigende Bevölkerungsdichte liegt das Platzproblem auf deutschen und auch auf
internationalen Friedhöfen förmlich auf der Hand.
Das gilt im verstärkten Maße auch durch die zunehmende Bestattungsmüdigkeit
der Böden. Speziell in schweren, undurchlässigen oder aufgeschütteten Böden
tritt Sauerstoffarmut ein. Die gesetzliche Ruhezeit für ein Erdgrab reicht dann
und vielen Fällen für eine Verwesung nicht mehr aus. Bei einem ausgedehnten
Feldversuch auf dem Duisburger Fiskus-Friedhof durch die örtlichen Behörden hat
sich beispielsweise gezeigt, dass durch die dortige tonig-lehmige Bodenstruktur
nach 20 Jahren Ruhezeit mangels Sauerstoff keine Verwesung eingetreten war. Bei
der Neubelegung von Gräbern ist das Friedhofspersonal in solchen Fällen nicht
nur nach Meinung der Berufsgenossenschaften aus der Sicht des Arbeitsschutzes
nicht selten unzumutbaren Bedingungen ausgesetzt.
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