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explodierende Bevölkerungszahlen und die globalen Auswirkungen auf die Umwelt

Auch der Laie erkennt sofort den Einfluss, den diese Schadstoffmenge bei Erdbestattungen auf das Grundwasser haben kann. Da wandern tonnenweise Medikamentenreste und mit der Zeit flüchtig werdende Schwermetalle wie Quecksilber aus Amalgamfüllungen in den Boden – Mengen, die zu Lebzeiten als Sondermüll behandelt worden wären. Dass solche Medikamentenreste schon zu Lebzeiten durch übermäßigen Gebrauch zu massiver Beeinflussung des Trinkwassers führen, hat der bga Pressedienst bereits deutlich gemacht. Eine Untersuchung der Technischen Universität Berlin im Auftrag der Berliner Wasserwerke hat ergeben, dass im Trinkwasser bis zu 180 ng Clofobrinsäure, ein sogenannter Lipidsenker vom Fibrattyp gegen erhöhte Blutfettwerte, pro Liter Wasser gefunden wurden. Auch das Bundesgesundheitsamt hält Maßnahmen, die eine Minderung der Belastung des Wassers mit Arzneimittelresten erwarten lassen, für dringend geboten. Aus umwelthygienischen Gesichtspunkten sind neue Überlegungen bei Arzneimittelherstellung und –verbrauch notwendig. Dabei wird vom bga Pressedienst an den Pestizidgrenzwert erinnert, der aus umwelthygienischen Vorsorgegründen für Pflanzenschutzmittel festgelegt worden ist und in vielen Fällen erfolgreiche Sanierungsmaßnahmen zur Folge hatte.

Die Belastung der Böden der Grundwässer mit Hormonen durch die intensive Behandlung mit Medikamenten bei der Massentierhaltung ist in der Recherche nicht enthalten.

Auch mit einer einfachen Verbrennung, wie sie in den weitaus meisten Krematorien durchgeführt wird, ist dieses Problem nicht gelöst, sondern nur vom Boden in die Luft verlagert. Für den Betrieb von Krematorien gelten immer noch nahezu unverändert das Feuerbestattungsgesetz und die Durchführungsverordnung. Nur unwesentlich moderner waren bis vor kurzem dementsprechend die Auflagen bezüglich des Emissionsschutzes.

Die dort aufgeführten Grenzwerte werden aber nur von den wenigsten Krematorien eingehalten. Im Bundesgesetzblatt ist eine neue „Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung“ veröffentlicht, in der unter anderem neue Grenzwerte Kohlenmonoxid (max. 50 mg/m³ Abgas), Gesamtstaub (10mg/m³), organische Stoffe (20mg Gesamtkohlenstoff / m³) und auch Dioxine/Furane festgelegt werden. Für letztere gelten Grenzwerte 17. der BimSchG. Wie die TASPO berichtet, sollen diese Verordnungen für den Betrieb sowie Errichtung und Beschaffenheit von Krematorien gelten. Weitere Teile der Verordnung betreffen Vorschriften über kontinuierliche Messungen und einige Ausnahmeregelungen für den Betrieb von Altananlagen. Neue Technologien bzw. die Aufrüstung mit ansonsten in Verbrennungsanlagen gängiger Filtertechnik sind hier unbedingt erforderlich. Ein mittleres Krematorium mit 4000 Kremierungen jährlich gibt in diesem Zeitraum etwa 11 kg Quecksilber ab. Zum Vergleich: der Chemiegigant Bayer hat seinen Quecksilberausstoß durch Abwasserrohre seines Stammbetriebes Leverkusen auf jährlich 16 kg gesenkt. Messungen haben außerdem ergeben, dass an den Schornsteinen von Krematorien die Konzentration der hochgefährlichen Dioxine und Furane ca. 140 mal höher ist als von der TA Luft zugelassen.

Bei diesen Belastungen auf die Umwelt durch Bestattungen jeglicher Art drängt sich einem zwangsläufig die Meinung auf, der Mensch degradiert nach seinem Tode zum Sondermüll – harte Worte, die zumindest zum Denken anregen sollten.

Selbst wenn die Schadstoffproblematik gänzlich ausgeklammert wird, verbleiben allerdings noch Probleme ganz anderer Art, sowohl bei Erd- als auch bei Feuerbestattungen. Bei der eingangs erwähnten Zahl jährlicher Beisetzungen, von denen immer noch der überwiegende Anteil im Boden stattfindet und die ständig steigende Bevölkerungsdichte liegt das Platzproblem auf deutschen und auch auf internationalen Friedhöfen förmlich auf der Hand.

Das gilt im verstärkten Maße auch durch die zunehmende Bestattungsmüdigkeit der Böden. Speziell in schweren, undurchlässigen oder aufgeschütteten Böden tritt Sauerstoffarmut ein. Die gesetzliche Ruhezeit für ein Erdgrab reicht dann und vielen Fällen für eine Verwesung nicht mehr aus. Bei einem ausgedehnten Feldversuch auf dem Duisburger Fiskus-Friedhof durch die örtlichen Behörden hat sich beispielsweise gezeigt, dass durch die dortige tonig-lehmige Bodenstruktur nach 20 Jahren Ruhezeit mangels Sauerstoff keine Verwesung eingetreten war. Bei der Neubelegung von Gräbern ist das Friedhofspersonal in solchen Fällen nicht nur nach Meinung der Berufsgenossenschaften aus der Sicht des Arbeitsschutzes nicht selten unzumutbaren Bedingungen ausgesetzt.

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